Kassenvertrag
Die Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Alle Frauen haben Anspruch auf eine Mutter-Kind-Pass Beratung zwischen der
18.-22. SSW
Frauen die ambulant nach Hause gehen möchten nach der Geburt, haben Anspruch auf
2 Schwangerschaftsbesuche ab der 23.SSW
Frauen die eine Hausgeburt planen haben Anspruch auf
8 Schwangerschaftsbesuche ab der 12. SSW
Die Hausgeburt wird von der Krankenkasse übernommen
Im Wochenbett haben die Frauen Anspruch auf Hausbesuche vom
1. Tag - 5. Tag nach der Geburt jeden Tag
ab dem 6. Tag noch 7 weitere Besuche bis zur 8. Woche nach der Geburt
Bei Kaiserschnitt, Frühgeburt und Mehrlingen haben Frauen Anspruch vom
1. Tag - 6. Tag nach der Geburt jeden Tag
und ab dem 7. Tag 7 weitere Besuche bis zur 8. Woche nach der Geburt
Bei stationärer Geburt ist 1 Hausbesuch ab der 32. SSW möglich, dieser wird aber von der Wochenbettbetreuung abgezogen